Aktuelles

Das eRezept ist für alle Praxen ab 1.1.2024 verpflichtend.  Ab dann müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (rosa Rezept) als eRezept verordnet werden. 

Das eRezept wird mit der elektronischen Signatur des Arztes direkt auf dem eRezept-Server gespeichert. Die Rezeptdaten können in der Apotheke durch das Stecken der Gesundheitskarte abgerufen werden. Es ist möglich, die Medikamente in verschiedenen Apotheken einzulösen.

Hinweise:

  • Ausnahmen: Hilfsmittel wie z.B. Nadeln für Insulin, Teststreifen oder Privatrezept sind weiterhin nur in Papierform ausstellbar.
  • Bitte führen Sie immer Ihre Gesundheitskarte bei sich.
  • Bei Rezeptbestellungen ohne Sprechstundentermin ist das Abrufen des Rezeptes frühestes am Folgetag in der Apotheke möglich.
  • Zur Optimierung des Praxisablaufes lassen Sie sich bitte bei Ihrem Termin alle benötigten Arznei- und Hilfsmittel für das ganze Quartal ausstellen.